Gesamtsumme der auf die Wahlwerber der behördlich veröffentlichten
Wahlvorschläge entfallenen abgegebenen gültigen Stimmen (Wahlwerbersummen):
Dr. Michael Brunner
85.465
Gerald Grosz
225.942
Dr. Walter Rosenkranz
717.097
Heinrich Staudinger
64.411
Dr. Alexander Van der Bellen: 2.299.590
Dr. Tassilo Wallentin
327.214
Dr. Dominik Wlazny
337.010
Bisherige Kandidaten (gereiht nach Datum der Bekanntgabe ihrer
Kandidatur):
* Mag. Hubert Thurnhofer
* Dr. Dominik Wlazny
* Thomas Scheurecker, MSc
* Rudolf R. Kleinschnitz
* Dr. Martin Wabl
* Mag. Robert Marschall
* Barabra Rieger
* Johann Peter Schutte
* Konstantin Haslauer
* Franz Gollowitsch
* Dr. Alexander Van der Bellen
* Martina Essl
* Gustav Jobstmann
* Gerald Grosz
* Dr. Michael Brunner
* Gerhard Kuchta
* Dr. Walter Rosenkranz
* Helga Egger
* Mark Fessl
* Roland Ludomirska
* Dipl. Ing. Oliver Hoffmann
* Anatolij Volk
* Dr. Tassilo Wallentin
* Heinrich Staudinger
* David Packer
* Wolfgang Sandmair
Die Kandidaten müssen 35 Jahre alt und österreichische Staatsbürger
sein.
Jeder Kandidat benötigt - laut BPräs-Wahlgesetz - 6000
Unterstützungserklärungen.
Die Eintragungsfrist dafür wird vom 9. August - 3. September 2022
sein.
Weiters müssen die Kandidaten 3600 € an Gebühren bezahlen.
Mehr Infos => Bundespräsidentschaftswahl
2022
26. Jänner 2017: Angelobung des neuen österreichischen
Bundespräsidenten.
Dr. Alexander Van
der Bellen (73 Jahre, geboren 18. Jänner 1944, Parteimitglied
"Grüne-Partei") wird im Reichsratssaal des österreichischen Parlaments
zum neuen Bundespräsidenten angelobt. Welche Staatsbürgerschaft
Alexander Van der Bellen bei seiner Geburt hatte und seit wann er überhaupt
österreichischer Staatsbürger ist, ist bis dato ungeklärt.
Van der Bellen hatte im ersten Wahlgang - wo alle Kandidaten zur Wahl
standen - nur 21% der Stimmen. Er ist somit der Bundespräsident
mit der geringsten Akzeptanz in der Bevölkerung der 2. Republik Österreichs.
Erst im zweiten Wahlgang, wo 4 Kandidaten gar nicht mehr teilnehmen durften,
konnte er 54% der Stimmen erhalten. Der zweite Wahlgang hat daher nur eine
geringe Aussagekraft in Bezug auf die Akzeptanz durch die österreichische
Bevölkerung.
4.12.2016: Wahltag der Wiederholungswahl
Die Stichwahl der österreichischen Bundespräsidentenwahl
2016 wurde am 4. Dezember 2016 in ganz
Österreich wiederholt.
Wahlberechtigt waren 6.399.572 Österreicher und Österreicherinnen
inklusive 56.539 Auslandsösterreicher.
Wahlberechtigt waren Kinder ab 16 Jahren, sogar jene 45.600 Kinder,
die erst nach dem ersten Wahltag 16 Jahre alt wurden. Dazu wurde zwischen
1. und 2. Stichwahl das Gesetz von SPÖ-ÖVP-Grünen geändert
und eine Rechtsgrundlage geschaffen.
EU-Bürger und sonstige Ausländer sind
bei der Bundespräsidentenwahl NICHT wahlberechtigt.
15.12.2016: Das amtliche Endergebnis von heute
Kandidat | Stimmen | % | |
1. | Norbert Hofer (FPÖ) | 2.124.661 | 46,2% |
2. | Alexander Van der Bellen (Grüne) | 2.472.892 | 53,8% |
6.399.607 Wahlberechtigten, davon 4.749.339 abgegebene Stimmen,
davon 4.597.553 gültige Stimmen.
Wahlbeteiligung 74,2%.
In der 1-wöchigen Einspruchsfrist wurde die Wahl NICHT angefochten.
Dazu wären nur alle Kandidaten berechtigt gewesen.
Qu: Bundeswahlbehörde
Der neue Stichtag ist der 27. September 2016.
Das bedeutet, dass bei der Wahlwiederholung am 4. Dezember jene Personen
wahlberechtigt sind, die spätestens am 4. Dezember 2016 das 16. Lebensjahr
vollendet haben (den 16. Geburtstag feiern). Wenn Sie übersiedelt
sind, dann sind Sie an jenem Wahnsitz wahlberechtigt, wo Sie am Stichtag
27.9.2016 ihren Hauptwohnsitz gehabt haben.
Die Hotline des Innenministeriums
für Fragen zur Bundespräsidentenwahl 2016
Telefon: 0800 202220
Briefwähler
konnten seit Anfang November ihre Wahlkarte beantragen und auch gleich
wählen. (=> https://www.wahlkartenantrag.at/
ist eine nicht-amtliche Webseite, an der Raiffeisen und eine ehemalige
SPÖ-Mandatarin beteiligt sind).
Sie müssen dafür sorgen, daß die Wahlkarte rechtzeitig
bis Sonntag 4.12.2016 zum jeweiligen Wahlschluß bei der Wahlbehörde
einlangt. Entweder per Post rechtzeitig "aufgeben" oder am Wahlsonntag
in irgendeinem Wahllokal vor Wahlschluß
abgeben. In manchen Gemeinden schließen die Wahllokale am Wahlsonntag
4.12.2016 bereits am Vormittag um 10 Uhr.
Für die 2. Stichwahl der Bundespräsidentenwahl am 4.12.2016 wurden insgesamt 708.185 Wahlkarten für Briefwähler ausgestellt, davon wurden 54.812 Wahlkarten an Auslandsösterreicher übermittelt. Das sind um 20% weniger ausgestellte Briefwahlkarten, als bei der 1. Stichwahl. (Für die 1. Stichwahl der Bundes- präsidentenwahl am 22.5.2016 - die wegen Gesetzesverstößen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde - wurden insgesamt 885.437 Wahlkarten für Briefwähler ausgestellt.)
Tipp: Eine von der Gemeinde nicht vollständig
ausgefüllte Wahlkarte ist nichtig.
Auf der Wahlkarten müssen folgende Angaben
enthalten sein: Stempel der Gemeinde, eine Unterschrift im Namen des Bürgermeisters,
Bezirk, Wahlsprengel oder Wählerinformationen. Eine Selbsteintragung
von Angaben, die die Gemeinde auszufüllen hat, würde die Wahlkarte
nichtig machen und strafrechtliche Fragen (Urkundenfälschung) aufwerfen.
D.h. bei von der Wahlbehörde nur halb ausgefüllt Briefwahlkarten,
auf das Gemeindeamt bzw Magistrat gehen und behördlich richtig stellen
lassen.
=> Die
Presse vom 29.11.2016
PS: Manche Briefwähler wie Twitter-Nutzer "Schwarze Katze" haben mit 1 Wahlkartenantrag sogar 2 Stimmzettel für die österreichische Bundespräsidentenwahl von der Wahlbehörde zugesandt bekommen. Daran sieht man, daß Briefwähler einen klaren Vorteil gegen über den Wahllokalwählern haben. Klar können den Wahlbehörden auch im Wahllokal Fehler passieren, aber bei der Briefwahl passieren leider sehr, sehr oft Fehler. Die Briefwahl wird voraussichtlich noch zu vielen Wahlanfechtungen führen - zu Recht.
oe24-Meinungsumfrage: Hofer führt mit
52% gegenüber Van der Bellen mit
48%.
(Gallup, 800 Befragte, telefonisch und online vom 15. bis 16. 11.2016,
maximale Schwankungsbreite 4%)
Am Stimmzettel stehen die beiden verblieben Kandidaten Ing. Norbert
Hofer (45 Jahre, geborener Österreicher) und Dr. Alexander
Van der Bellen (72 Jahre, geboren im Jahr 1944 in Wien mit (Nazi-)
deutscher Staatsbürgerschaft).
Beide Kandidaten haben übrigens falsche Berufsangaben bei ihren
eingeleichten Bewerbungsunterlagen gemacht. Hofer ist Nationalratsabgeordneter
und nicht - wie von ihm angegeben - Flugzeugtechniker, Van der Bellen ist
Pensionist und nicht - wie von ihm angegeben - Universitätsprofessor.
Schon alleine aus diesem Grund ist eine Wahlanfechtung des Verlierers nicht
unwahrscheinlich.
Ursprünglich war der 2. Oktober 2016 als Wahltag der Wiederholungswahl
geplant. Wegen einiger schadhafter Briefwahlkuverts wurde die Wahl aber
verschoben.
Warum gibt es überhaupt eine Wahlwiederholung? Der Verfassungsgerichtshof
hat am 1.7.2016 die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl für ganz
Österreich wegen schwerer Gesetzesverstößen aufgehoben.
=> VfGH-Presseinformation
vom 1.7.2016
Bei einer Bundeswahl gab es bis jetzt in Österreich noch keine
Wahlwiederholung, obwohl es bei der EU-Wahl 2014 auch schon eine Vielzahl
von "Unregelmäßigkeiten" - von der Kundmachung bis zur Briefwahl
- gab (siehe die Wahlanfechtung
der EU-Wahl von der kandidierenden Liste EUSTOP). Der VfGH hat aber
alle Anfechtungs- gründe vom damaligen Anfechtungswerber EUSTOP abgewiesen,
Kritiker meinen "niedergebügelt". Eine (eigene) Befangenheit der 14
VfGH-Höchstrichter sahen die 14 VfGH-Höchstrichter nicht. Die
angeblich "unparteiischen" VfGH-Richter wollten aber ihre Parteimitgliedschaften
(SPÖ?, ÖVP?, ...) dennoch nicht offenlegen.
(gereiht nach Entscheidungsdatum des Verfassungsgerichtshofes:)
• WI6/2016:
Wahlanfechtung Heinz Christian Strache: ERFOLGREICH
Der Wahlanfechtung von HC Strache - als Zustellungsbevollmächtigten
des Kandidaten Norbert Hofer - wurde vom Verfassungsgerichtshof am 1.7.2016
stattgegeben.
Ergebnis des VfGH-Urteils:
* Die Auswertung der mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen wurde in
den Stimmbezirken Innsbruck-Land, Südoststeiermark, Villach, Villach-Land,
Schwaz, Wien-Umgebung, Hermagor, Wolfsberg, Freistadt, Bregenz, Kufstein,
Graz-Umgebung, Leibnitz und Reutte rechtswidrig vorgenommen.
* Die Übermittlung von (Teil-)Ergebnissen der Wahl vor Wahlschluss
an ausgewählte Empfänger durch die Bundeswahlbehörde verstößt
gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl.
* Die unter Punkt 1. und 2. genannten Rechtswidrigkeiten sind von Einfluss
auf das Wahlergebnis.
* Einschränkung der Aufhebung nur auf Briefwähler oder Stimmbezirke
nicht möglich
PS: Wie der Verfassungsrichter Johannes Schnizer die Wahlaufhebung
mit seinem Medienauftritten Ende September 2016 öffentlich verteidigte,
wurde das Wahlgeheimnis 10.000-fach bei den Briefwahlstimmen verletzt.
Der VfGH hatte also gar keine andere Möglichkeit, als die Wahl aufzuheben.
• WI10/2016:
Beschluss vom 28.6.2016: Wahlanfechtung Mag. Robert Marschall: ZURÜCKGEWIESEN.
Dabei beschäftigte sich der VfGH gar
nicht mit dem Hauptpunkt der Wahlanfechtung, nämlich ob
die 6000 einfach-gesetzlich vorgeschriebenen Unterstützungserklärungen
der Bundesverfassung entsprechen, insbesondere nicht wieviele an geforderten
Unterstützungserklärungen laut Bundesverfassung gerade noch zulässig
sind und wieviele gerade nicht mehr.
Vielmehr stellt der VfGH ganz allgmein fest,
daß er weder
"... gegen das auch in das BPräsWG eingeführte
System der Unterstützungsunterschriften grundsätzlich Bedenken
hegt, noch im Speziellen gegen die mit diesem System verbundene (notwendige)
Deklarierung des vor der Gemeindewahlbehörde persönlich erschienenen
Unterstützungswilligen ... oder auch gegen die Beschränkung der
Gelegenheit zur Einholung des Bestätigungsvermerks auf die ortsüblichen
Amtsstunden. ..."
Bedenken hegt.
• WI9/2016:
Beschluss vom 28.6.2016: Wahlanfechtung Dipl.Ing. Gustav Jobstmann:
ZURÜCKGEWIESEN.
Mit der auf Art141 (wohl: Abs1 lita) B-VG gestützten Wahlanfechtung
vom 7. Juni 2016, eingebracht am 8. Juni 2016, begehrt der Anfechtungswerber,
"die Bundespräsidentenwahl wiederholen [zu] lassen". Unter anderem
wegen der Möglichkeit einer "Doppelwahl" fordert er den Verfassungsgerichtshof
auf "die gesamt-abgegebenen Briefwahlstimmen mit den total abgegebenen
Urnenstimmen nochmals auszuzählen und zu vergleichen, um 'Doppelwähler'
und 'Doppelwählerinnen' feststellen zu können (anders [sei]
dies seriöser [W]eise nicht nachvollzieh- bzw. beweisbar) oder eine
Bundespräsidenten – NEUWAHL zu veranlassen".
Zur Anfechtungslegitimation bringt der Anfechtungswerber vor, er sei
aktiv und passiv wahlberechtigt gewesen und leite seine Legitimation
zur Wahlanfechtung aus Art1 B-VG ab. §7 Abs1 Bundespräsidentenwahlgesetz
1971 (BPräsWG) sehe eine extrem hohe Zahl von Unterstützungserklärungen
in der kurzen Zeitspanne von vier Wochen vor und er habe in dieser kurzen
Zeit nur 5.000 Unterstützungserklärungen sammeln können.
Die Bundesverfassung enthalte keine derartigen Beschränkungen für
eine Kandidatur. Diese Regelung diene nicht dem Volk, sondern nur den
"Machteliten, ihre Machtpositionen beizubehalten". Zudem sei die "Einspruchsfrist
[…] mit 1 Woche extrem knapp bemessen", weshalb die Anfechtungsschrift
nicht besser ausgeführt werden habe können.
Der Anfechtungswerber brachte
selbst nicht vor, dass er seine "5000 Unterstützungserklärungen"
in Form eines – nicht ausreichend unterstützten, verbesserbaren (§8
Abs3 BPräsWG) – Wahlvorschlages tatsächlich einbrachte;
die Bundeswahlbehörde legte auch keinen entsprechenden Akt über
den Wahlvorgang vor. Die Wahlanfechtung ist daher schon aus diesem Grund
mangels Legitimation des Anfechtungswerbers zurückzuweisen, ohne dass
auf das sonstige Vorbringen in der Anfechtungsschrift eingegangen werden
muss (vgl. VfSlg 15.169/1998, 17.192/2004; VfGH 8.6.2004, WI7/04; zur Anfechtungslegitimation
nach §21 Abs2 BPräsWG vgl. VfGH 18.6.2016, WI7/2016 sowie VfGH
18.6.2016, WI8/2016). Die Wahlanfechtung ist somit schon aus diesem Grund
als unzulässig zurückzuweisen.
Zu der in der Anfechtungsschrift relevierten
Verfassungswidrigkeit der §§7 und 21 BPräsWG wird auf die
ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes verwiesen (zu
§7 BPräsWG vgl. insb. VfSlg 13.068/1992, 15.169/1998, 17.192/2004;
vgl. auch VfSlg 10.217/1984 mwN, 11.256/1987; zur einwöchigen Anfechtungsfrist
in §21 Abs2 BPräsWG vgl. VfSlg 8877/1980, 14.253/1995 sowie VfGH
28.2.1994, WI12/93 ua.).
• WI5/2016:
Beschluss vom 28.6.2016: ein vom VfGH geheim
gehaltener Anfechtungswerber ("Zweitanfechtungswerber"; vermutlich
Mag. Rudolf Prutej) wurde ZURÜCKGEWIESEN.
Für diese Wahl legte der Zweitanfechtungswerber der Bundeswahlbehörde
beim Bundesministerium für Inneres am 18. März 2016, 16:54 Uhr,
elektronisch (per E-Mail an die BMI-Einlaufstelle) einen auf ihn selbst
lautenden Wahlvorschlag vor, dem vier Unterstützungserklärungen
sowie
die Zustimmungserklärung des Wahlwerbers angeschlossen waren. Der
Wahlvorschlag langte am 21. März 2016 bei der Bundeswahlbehörde
im Wege der Abteilung III/6 ein. Zudem wurde in diesem Schriftsatz die
nunmehrige Erstanfechtungswerberin als zustellungsbevollmächtigte
Vertreterin des Wahlvorschlages bezeichnet. Eine Bestätigung über
die Einzahlung von € 3.600,– wurde diesem Wahlvorschlag nicht angeschlossen,
ebenso wenig wurde dieser Betrag in bar hinterlegt.
Begründung:
Begründend bringen die Anfechtungswerber dazu – auf das Wesentliche
zusammengefasst – Folgendes vor:
In Klagenfurt habe die Wahlbehörde
die Bestätigung einer Unterstützungserklärung für den
Zweitanfechtungswerber entgegen §7 Abs2 BPräsWG verweigert, da
dieser auf keiner Wahlliste stehe. Nach Erörterung dieses Missstandes
mit dem Leiter der Kärntner Wahlbehörde habe sich die Bundeswahlbehörde
unmittelbar beim Zweitanfechtungswerber für diesen Vorfall entschuldigt.
Dennoch ergebe sich das rechtliche Problem, dass viele Personen, die eine
Unterstützungserklärung für den Zweitanfechtungswerber unterfertigen
haben wollen, von der Wahlbehörde einfach weggeschickt worden seien
und daher die notwendigen 6.000 Unterstützungserklärungen nicht
vollständig gesammelt werden konnten. Ein weiterer Vorfall habe sich
in Feistritz ob Bleiburg ereignet.
Ohne diese Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens hätte das Wahlergebnis
anders ausgesehen, "zumal der [Zweitanfechtungswerber] nur aus dem Grund
[kandidiert habe], damit das Amt des Bundespräsidenten abgeschafft
[werde]. Dies [sei] die 'große' Botschaft an die Wählerinnen
und Wähler [gewesen] und in Anbetracht der Tatsache, dass laut aktuellen
Umfragen etwa 30% der österreichischen Wählerinnen und Wähler
dieses Amt des Bundespräsidenten als reine Belastung ans[ä]hen
und das Amt abschaffen würden, [sei] ein Wahlerfolg in zweistelliger
Höhe für den [Zweitanfechtungswerber] durchaus möglich gewesen.
[Sehe] man sich das Ergebnis nach dem ersten Wahlgang an, so [sei] Platz
1 und jedenfalls Platz 2 in Frage zu stellen".
Es sei auch nicht zielführend gewesen,
den Kostenbeitrag zu hinterlegen, da dieser im – sehr wahrscheinlichen
– Falle der Nichtveröffentlichung des Wahlvorschlages mangels Vorliegens
von 6.000 Unterstützungserklärungen ohnehin zurückzuerstatten
gewesen wäre. Der Wahlvorschlag sei nur "zur Wahrung des Rechtes der
Wahlanfechtung gem. §21 BPräsWG" eingebracht worden. Das Erfordernis
der 6.000 Unterstützungserklärungen in §7 BPräsWG widerspreche
Art26 und 60 B-VG. "Um formalen Fehlern auszuweichen, [werde] diese
Wahlanfechtung im Bezug auf die Legitimation zur Anfechtung der Wahl des
Bundespräsidenten 2016 auch im Namen des Wahlwerbers und [des Drittanfechtungswerbers]
eingebracht."
Erwägungen des VfGH:
... Auf den Zweit- und Drittanfechtungswerber treffen die Voraussetzungen
des §21 Abs2 BPräsWG zur Anfechtung der Wahl des Bundespräsidenten
schon deshalb nicht zu, weil sie die Wahl im eigenen Namen (Zweitanfechtungswerber)
bzw. im Namen einer politischen Partei (Drittanfechtungswerber) und nicht
als "zustellungsbevollmächtigte Vertreter eines dem Gesetz entsprechenden
Wahlvorschlages" anfechten. Mangels Legitimation sind daher
die Anfechtungen des Zweit- und Drittanfechtungswerbers, die keine Zustellungsbevollmächtigten
eines Wahlvorschlages sind, als unzulässig zurückzuweisen. ...
• WI7/2016:
Beschluss
vom 18.6.2016: Wahlanfechtung Ing. Norbert Hofer
(?): ZURÜCKGEWIESEN.
Dabei begehrte der Anfechtungswerber, den gesamten
zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl am 22. Mai 2016 ab der
Anordnung des zweiten Wahlganges durch Kundmachung der Bundeswahlbehörde
vom 2. Mai 2016 sowie die "entsprechende Wahlentscheidung der Bundeswahlbehörde"
für nichtig zu erklären.
Die Wahlanfechtung ist unzulässig und wurde
mangels Legitimation des Anfechtungswerbers zurückgewiesen.
• WI8/2016:
Beschluss
vom 18.6.2016: Wahlanfechtung Dr. Christoph
Luisser (?): ZURÜCKGEWIESEN.
Die Wahlanfechtung wurde mangels Legitimation
des Anfechtungswerbers zurückgewiesen.
• WI11/2016:
Beschluss vom 18.6.2016: ein vom VfGH geheim gehaltener
Anfechtungswerber begehrte die "Annulierung der Wahl": ZURÜCKGEWIESEN
Die Wahlanfechtung ist daher schon mangels Legitimation
des Anfechtungswerbers zurückzuweisen (§21 Abs2 BPräsWG),
ohne dass auf das sonstige Vorbringen in der Wahlanfechtungsschrift eingegangen
werden muss.
Öffentliche Verhandlungen beim VfGH:
Zur FPÖ-Anfechtung der Bundespräsidentenwahl gibt es jetzt
öffentliche Verhandlungen zunächst zum Zweck der Zeugeneinvernahme.
Geplant ist, rund 50 Personen (allesamt Mitglieder von ausgewählten
Bezirkswahlbehörden) zu befragen. Die Verhandlungen fanden vom 20.6.-23.6.2016
statt. Es ging darum, ob Wahlprotokolle von den Mitgliedern der Wahlbehörden
falsch beurkundet wurden. Falls ja, dann droht den Wahlleitern (und ev
auch den Beisitzern) sogar ein Strafprozess.
Am Mittwoch 29.6.2016
fand eine weitere öffentliche, mündliche Verhandlung im
Verfassungsgericht statt, bei der die Rechtsanwälte von Hofer und
Van der Bellen ihre Stellungnahmen zum Verfahren abgeben konnten.
Am Freitag den 1. Juli
2016 um 12.00 Uhr gibt der VfGH seine Entscheidung zur FPÖ-Wahlanfechtung
in einer öffentlichen Verhandlung bekannt. (= Pressekonferenz?). Für
die restlichen Wahlanfechtungen hat der VfGH noch bis 6. Juli 2016 Zeit.
Dann endet die 4-wöchige Entscheidungsfrist für den Verfassungsgerichtshof.
Wahlanfechtung:
Es gibt zumindest 8 Wahlanfechtungen oder mehr (Heinz-Christian Strache,
Nobert Hofer, Dr. Christoph Luisser, Robert Marschall, Gustav Jobstmann,
...). Genaueres verrät der Verfassungsgerichtshof noch immer nicht.
Bei Hofer geht es darum, ob es bei der Stichwahl zu Gesetzwidrigkeiten
zu seinem Nachteil kam. Bei Marschall geht es darum, ob ihm zu Unrecht
die Kanddiatur verweigert wurde, trotz rechtzeitig eingebrachtem Wahlvorschlag.
Die Bundeswahlbehörde hat bisher dazu keine offizielle Stellungnahme
oder Kundmachung abgegeben.
Kritik an der Wahlanfechtung gibt es dahingehend, daß
die Einspruchsfrist zur Bundespräsidentenwahl extrem kurz ist (nur
eine Woche; §21 Abs. 2 BPräsWG; verfassungswidrig?) und nur von
wenigen Personen eingebracht werden kann (Zustellungsbevollmächtigte
der Kandidaten; §21 Abs. 2 BPräsWG). Derzeit ist es gesetzlich
so geregelt, daß nicht einmal Wahlbeisitzer eine Wahlanfechtungen
einbringen können, selbst wenn sie Zeugen von Wahlmanipulationen werden.
Viele Wahlbeisitzer fragen sich, wozu sie dann überhaupt die Wahl
kontrollieren und am Wahltag den ganzen Tag im Wahllokal sitzen sollen,
wenn sie ohnedies die Wahl nicht anfechten können. Offensichtlich
sind die Parteien SPÖ und ÖVP - die dieses Wahlrecht beschlossen
haben - nicht wirklich an der Aufklärung von Wahlmanipulationen interessiert.
Für den noch im Amt befindlichen Bundespräsident Heinz Fischer
(SPÖ) sind die Unregelmäßigkeiten bei der Wahl ein
"Unakzeptables Nichteinhalten klarer Rechtsvorschriften" Qu. Die
Presse vom 2.6.2016
Grüne, SPÖ und ÖVP kritisieren, daß
die FPÖ an einer Wahlanfechtung arbeitet.
Aber auch die Grünen sehen die Wahlmanipulationsmöglichkeiten
mittels Briefwahl schon längere Zeit ganz klar. Grüne kritisieren
Briefwahl und befürchten massiven Wahlbetrug. Qu. Wiener
Zeitung vom 6.10.2010
21.3.2016: Pressekonferenz von Robert Marschall zur Kandidatur und
zu einer möglichen Wahlanfechtung
Video Der Standard: Robert Marschalls 3 Gründe für eine Wahlanfechtung
Angelobung des neuen Bundespräsidenten
von Österreich hätte am 8. Juli 2016 sein sollen.
Aufgrund der Wahlaufhebung wurde der Wahlangelobungstermin in den November
verschoben.
Wo? Bei der Bundesversammlung (= Nationalrat + Bundesrat) im
Parlament in der Bundeshauptstadt Wien.
Gemäß Art. 62 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG)
leistet der Bundespräsident beim Antritt seines Amtes vor der Bundesversammlung
das Gelöbnis:
„Ich gelobe, dass ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik
getreulich beobachten und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen
erfüllen werde.“
Briefwahl:
Briefwähler müssen dafür sorgen, daß ihre Wahlkarte
bis
Sonntag 22.5.2016, 17.00 Uhr bei ihrer zuständigen Bezirkswahlbehörde
einlangt (z.B. per Post oder durch persönliche Abgabe der Wahlkarte).
Briefwähler können ihre Wahlkarte am Wahltag auch in jedem geöffneten
Wahllokal abgeben.
Die Wahlbehörden haben in ganz Österreich
in
Summe 885.437 Wahlkarten für Briefwähler ausgestellt. Das
bedeutet, daß 14% aller Wahlberechtigten mittels Briefwahl wählen.
Das stellt einen neuen Briefwahlrekord dar. Davon wurden 38.931 Wahlkarten
an Auslandsösterreicher übermittelt, die ebenfalls wahlberechtigt
sind.
Wenn Sie eine Wahlkarte haben, dann können
Sie am Wahltag auch in jedem => Wahllokal
wählen. Aber Achtung. Die Wahllokale haben ganz unterschiedliche Öffnungszeiten.
In Vorarlberg sperren die letzten Wahllokale schon um 13 Uhr. Nur in Innsbruck
und Wien haben die Wahllokale bis 17 Uhr offen.
Ergebnis:
Wahlberechtigte: 6.382.507; Wahlbeteiligung 72,7 %;
abgegebene Stimmen 4.643.154; ungültige Stimmen 165.212; gültige
Stimmen 4.477.942
Norbert Hofer: 2.223.458 Stimmen, Alexander Van der Bellen:
2.254.484 Stimmen.
Damit ist Alexander Van der Bellen voraussichtlich der neue Bundespräsident
von Österreich.
• 24. April 2016: Wahltermin 1. Runde
.
Ergebnis (Quelle: Innenministerium)
Platz 1: Norbert Hofer 35,1%
=> Stichwahl
Platz 2: Alexander Van der Bellen 21,3%
=>
Stichwahl
Platz 3: Irmgard Griss 18,9%
=>
ausgeschieden
Platz 4: Rudolf Hundstorfer 11,3%
=>
ausgeschieden
Platz 5: Andreas Khol 11,1%
=>
ausgeschieden
Platz 6: Richard Lugner 2,3%
=>
ausgeschieden
Auszählungsstand 100%;
Wahlbeteiligung: 68,5 %
Platz 1 und 2 kommen in die Stichwahl am 22.
Mai 2016, die anderen 4 Kandidaten sind ausgeschieden.
.
Bundesland | Griss | Hofer | Hunds-
torfer |
Khol | Lugner | Van d.
Bellen |
Burgenland | 12,4% | 41,9% | 17,5% | 13,0% | 1,89% | 13,2% |
Kärnten | 22,9% | 38,8% | 13,6% | 6,9% | 3,40% | 14,4% |
Niederösterreich | 17,5% | 35,6% | 11,9% | 14,2% | 2,71% | 18,1% |
Oberösterreich | 17,5% | 35,1% | 11,8% | 13,3% | 1,90% | 20,5% |
Salzburg | 18,0% | 37,4% | 9,8% | 13,2% | 2,27% | 19,4% |
Steiermark | 21,8% | 38,8% | 10,3% | 9,7% | 2,05% | 17,3% |
Tirol | 19,2% | 35,5% | 6,1% | 12,6% | 2,16% | 24,4% |
Vorarlberg | 24,1% | 30,0% | 4,3% | 10,6% | 2,11% | 29,0% |
Wien | 19,1% | 27,7% | 12,4% | 6,0% | 1,95% | 32,8% |
Gesamt | 18,9% | 35,1% | 11,3% | 11,1% | 2,26% | 21,3% |
Prozentangaben inklusive Briefwahlstimmen.
Qu. Innenministerium
• 24.3.2016: Folgende Kandidaten haben rechtzeitig einen Wahlvorschlag
eingereicht:
.
Einreichung | Kandidat |
8.3.2016 | Dr. Irmgard Griss |
17.3.2016 | Ing. Norbert Hofer (FPÖ) |
17.3.2016 | Mag. Robert Marschall (EU-Austrittspartei) |
18.3.2016 | Rudolf Hundstorfer (SPÖ) |
18.3.2016 | Dr. Alexander van der Bellen (Grüne) |
18.3.2016 | Dr. Andreas Khol (ÖVP) |
18.3.2016 | Ing. Richard Lugner |
Einreichschluß der Wahlvorschläge der Kandidaten war am Freitag
18.3.2016 um 17.00 Uhr.
Danach prüfte die Bundeswahlbehörde die Wahlvorschläge
auf ihre Gültigkeit.
Am 24. März 2016 wurden die Wahlvorschläge beschlossen und
veröffentlicht.
Robert Marschall
stand nicht auf dem amtlichen Stimmzettel. Er will die Wahl daher anfechten.
• Grundsatzfrage: Soll man das Amt des Bundespräsidenten abschaffen?
Die Argumente dafür und dagegen sollten im Zuge der Bundespräsidentschaftswahl
aufgelistet werden und gleichzeitig mit der Bundespräsidentschaftswahl
eine Volksabstimmung über die Abschaffung des Amtes durchgeführt
werden. Dann würde man sehen, ob das Amt überhaupt eine demokratische
Grundlage hat und durch das österreichische Volk legitimiert und akzeptiert
ist.
• Wer wählt den Bundespräsidenten? Österreichische
Staatsbürger ab 16 Jahre
Im 1. Schritt können wahlberechtigte österreichische Staatsbürger
Kandidaten unterstützen. Die Eintragungsfrist für amtlich bestätigte
Unterstützungserklärungen
war vom 23. Februar bis 18. März 2016.
Im 2. Schritt können die wahlberechtigte österreichische
Staatsbürger einen Kandidaten des Stimmzettels wählen.
§ 4 Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Tag
der Wahl das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen.
Bundespräsidentenwahlgesetz
1971 in der gültigen Fassung.
• Die Wahlbeteiligung bei der letzten Bundespräsidentschaftswahl 2010 war magere 54%, ohne Briefwahlstimmen sogar unter 50%. Die ÖVP stellte bei der letzten Wahl nicht einmal einen Kandidaten auf. Für eine breite Akzeptanz des Präsidenten sollten zumindest 2/3, also 67%, der Wahlberechtigten an der Wahl teilgenommen haben.
• Rückblick auf die Amtsperiode von Dr. Heinz Fischer (SPÖ)
seit 2004:
Was war genau seine Leistung?
Die Bundesregierung angelobt, den EU-Vertrag
von Lissabon am 28.4.2014 unterschrieben, den Wehrdienstverweigerer
Norbert Darabos als Verteidigungsminister 2007 und 2009 angelobt und zahlreiche
Orden verliehen. Am 9. Mai 2016 lud der scheidende Bundespräsident
Heinz Fischer (SPÖ) die SPÖ-Länderchefs und den SPÖ-Parteichef
zu einem Abschiedsessen in die Präsidentschaftskanzlei. Der SPÖ-Chef
Werner Faymann trat allerings zu Mittag zurück und nahm an dem Schmaus
nicht mehr teil.
• Monatseinkommen des Bundespräsidenten: € 24.322 monatlich
x 14 (Stand 1.1.2016).
Somit kassiert der österreichische Bundespräsident mehr als
der USA-Präsident Obama, mehr als der russische Präsident Putin
und mehr als der französische Präsident Hollande. Das liegt daran,
daß der österreichische Präsident oft auch als Ersatzkaiser
gilt und auch dort seinen Hof - aus Steuergeldern - hält, nämlich
in der Wiener Hofburg.
Da haben sich SPÖ und ÖVP gedacht, daß dann auch ein ordentliches
Präsidentschaftsgehalt dazu paßt und ein diesbezügliches
Gesetz beschlossen.
Meldungen:
25.6.2016: Umfrage zur Wahlmanipulation der Bundespräsidentenwahl
Meinungsforscher Peter Hajek fragte im aktuellen „ATV Österreich
Trend“ die Wahlbevölkerung auch nach ihre Einschätzung zur Wahlanfechtung
der Bundespräsidentenwahl.
35% gehen davon aus, dass die Hofburgwahl „ganz sicher nicht“ manipuliert
worden sei,
25% glauen „eher nicht“ daran.
Für „eher ja“ stimmten 19% der Befragten,
14% sind sich „ganz sicher“, dass die Wahl zum Nachteil von Hofer bewusst
manipuliert wurde.
Qu: Peter Hajek Public Opinion Strategies GmbH, Presseaussendung vom
25.6.2016
18.5.2016: Heute wurden 4 SPÖ-Regierungsmitglieder ausgetauscht
Der neue SPÖ-Bundeskanzler tauscht einen Tag nach seiner Angelobung
4 Regierungsmitglier aus
Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) => NEU: Sonja
Hammerschmid (SPÖ)
Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) => NEU: Thomas Drozda
(SPÖ)
Infrastrukturminister Gerald Klug (SPÖ) => NEU: Jörg Leichtfried
(SPÖ)
Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) => NEU: Muna Duzdar
(SPÖ)
17.5.2016: Wahl 16: Die 2 im Portrait;
Die Lebensgeschichte von Norbert Hofer und Van der Bellen wird hier
im Fernsehen vorgestellt.
=> ORF-TV-Thek
vom 17.5.2016
17.5.2016: Mag. Christian Kern als neuer SPÖ-Bundeskanzler angelobt.
Noch-Bundespräsident Dr. Heinz Fischer (SPÖ) hat heute Mag.
Christian Kern (SPÖ) als Bundeskanzler der Republik Österreich
angelobt. Dies passierte in aller Eile noch vor der Stichwahl der Bundespräsidentenwahl
am 22.5.2016, wo ja in ein paar Tagen vom österreichischen Volk ein
blauer oder grüner Parteigänger zum nächsten Bundespräsidenten
der Republik Österreich gewählt wird.
9.5.2016: Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) trat zurück
Der gelernte Wiener Taxifahrer war fast 8 Jahre Bundeskanzler der Republik
Österreich. Er wurde im Jargon "Inseratenkanzler" genannt, weil er
mit Zeitungsinseraten seinen Aufstieg bis zum SPÖ-Parteiobmann und
Bundeskanzler erreichte. Diese Strategie ermöglichte ihm auch gegen
alle Widerstände seine hohen Funktionen für viele Jahre zu behalten.
Gründe seines Rücktritts:
1. Die 18 - teils schwere - Wahlniederlagen während seiner Obmannschaft,
erzeugten immer größeren Unmut. Dazu kam der Verlust von 2 Landeshauptmannposten,
nämlich in Salzburg und der Steiermark.
2. Seine 180 Grad-Wende in der Asylpolitik inklusive der Erichtung
von Grenzzäunen mit Seitentüren in Spielfeld.
3. Das katastrophale Abschneiden des SPÖ-Präsidentschaftskandidaten
Rudolf Hundstorfer am 24.4.2016 mit nur 11,3%.
4. Das Dulden der SPÖ-FPÖ Koalition im Burgenland, trotz
gegenteiligen SPÖ-PArteitagsbeschluß.
5. Seine parteiinternen Gegner organisierten sich immer besser und
planten den SPÖ-Parteitag vorzuverlegen (und Faymann mittels Abwahl
zu stürzen).
6. Lautstarke Rebellion der SPÖ-Parteibasis auf offener Straße
bei der 1. Mai-Feier am Wiener Rathausplatz
Werner Faymann tritt als Bundeskanzler und SPÖ-Parteiobmann per
sofort - nur 13 Tage vor der Stichwahl der Bundespräsidentenwahl -
zurück. Die Aufgaben des Bundeskanzlers übernimmt übergangsmäßig
Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP). Die Funktion des SPÖ-Obmanns
übernahm übergangsmäßig Faymanns Stellvertreter und
Wiener SPÖ-Obmann Dr. Michael Häupl.
18.3.2016: Bundespräsidentenwahl 2016: Einbringung der Wahlvorschläge
Die Frist für die Einbringung von Wahlvorschlägen für
die Bundespräsidentenwahl 2016 endete heute um 17.00 Uhr. Bis zu diesem
Zeitpunkt sind auf folgende Personen lautende Wahlvorschläge (alphabetisch
gereiht) im Bundesministerium für Inneres eingelangt: Dr. Irmgard
Griss, Ing. Norbert Hofer, Rudolf Hundstorfer, Dr. Andreas Khol Ing. Richard
Lugner, Mag. Robert Marschall, Dr. Alexander Van der Bellen.
Qu.: Presseaussendung des Bundesministerium für Inneres, Abteilung
für Wahlangelegenheiten.
17.3.2016: Elfriede Awadalla gibt auf und nicht
ab:
Awadalla - beworben von Linken und KPÖ -
hat am 17.3.2016 aufgegeben, da sie nach eigenen Angaben die notwendigen
Unterstützungserklärungen nicht zusammen bringen wird. Dabei
lag Sie sehr gut im Rennen. Sie hatte nach eigenen Angaben bereits 5.500
Unterstützungserklärungen gesammelt. Es fehlten also nur mehr
500 Stück in den letzten 2 Tagen. Selbst die äußerst wohlwollende
Berichterstattung für Elfriede Awadalla haben offenbar nicht ausgereicht.
Schade. Sie wäre eine Hoffnung für viele Linkswähler gewesen,
die nun vielleicht gar nicht zur Wahl gehen.
17.3.2016: Nun sind es bereits 3 Kandidaten,
die ihren Wahlvorschlag eingereicht haben.
Norbert Hofer (FPÖ) und Robert Marschall
(EU-Austrittspartei) haben heute ihre Wahlvorschläge zur Bundespräsidentenwahl
bei der zuständigen Behörde eingereicht.
8.3.2016: Irmgard Griss gibt als erste ihren
Wahlvorschlag ab
Präsidentschaftskandidatin Griss gab heute
- nach eigenen Angaben - 7851 Unterstützungserklärungen in großen
10 Kartons bei der Behörde ab. Das macht 785 Unterstützungserklärungen
pro Karton. D.h. die großen Kartons war großteils leer.
Aber egal. Frau Griss hat damit als erste Kandidatin bei der heurigen Präsidentschaftswahl
in Österreich ihren Wahlvorschlag eingereicht.
28.1.2016: Mag. Robert Marschall (49 Jahre) gab heute seine Kandidatur
bekannt
Obmann der EU-Austrittspartei, Mag. Robert Marschall,
gab am 28.1.2016 im Cafe Hofburg - gegenüber der Präsidentschaftskanzlei
- seine Kandidatur bei der Bundespräsidentenwahl 2016 bekannt. Er
möchte als Bundespräsident den Nationalrat auflösen und
Neuwahlen veranlassen. Die aktuelle SPÖ-ÖVP-Koalition repräsentiere
nicht mehr den Wählerwillen des österreichischen Volkes, da sie
in Meinungsumfragen nur mehr 44% der Wähler hinter sich hat.
10.1.2016 Dr. Andreas Khol (74 Jahre) gibt seine Kandidatur für
die ÖVP bekannt
ÖVP-Bundesparteiobmann Dr. Reinhold Mitterlehner gab um 19 Uhr
in der Politischen Akademie der ÖVP in Wien den ÖVP-Kandidaten
für die bevorstehende Präsidentschaftswahl bekannt. Es ist dies
der Seniorenbundobmann Dr. Andreas Khol. "Andreas Khol verbindet Erfahrung
mit Weitblick, ist juristisch höchst kompetent und als Verfassungsjurist
anerkannt. Er wäre daher vom ersten Tag an ein guter Bundespräsident,
der das notwendige Handwerk nicht erst im Amt lernen muss", sagt ÖVP-Bundesparteiobmann
Reinhold Mitterlehner.
8.1.2016: Dr. Alexander van der Bellen (fast 72 Jahre) gibt seine
Kandidatur bekannt.
Die Überraschung dabei ist, daß van der Bellen nicht für
die Grüne Partei antreten wird, sondern sich als unparteilicher Kandidat
zu positionieren versucht.
7.1.2016: Dr. Erwin Pröll tritt NICHT
an
Er selbst hat das schon mehr als 10x gesagt, doch erst als ÖVP-Bundesparteiobmann
Mitterlehner dies in der ZIB2 verkündete wurde das auch von den Journalisten
so akzeptiert.
28.12.2015: van der Bellen heiratet nach Scheidung
Nachdem sich Alexander van der Bellen von seiner Frau scheiden ließ,
hat er nun Doris Schmidauer, Geschäftsführerin im grünen
Parlamentsklub, vor Kurzem geheiratet
"Dass Van der Bellen von seiner Frau getrennt lebte und eine Freundin
hatte, war in der Medienbranche seit Längerem bekannt, aber es wurde
nicht darüber geschrieben, eben weil es zum Privatleben gehört
und nichts in der Öffentlichkeit verloren hat, wenn der Betroffene
dies nicht will.", berichtet der KURIER
am 28.12.2015. Und weiter: "Dass der Professor, der am 18. Jänner
2016 72 Jahre alt wird, sein Privatleben neu ordnete, wird von grünen
Szenenkennern als Vorbereitungshandlung für seine bevorstehende Kandidatur
als Bundespräsident gedeutet. Es heißt, Van der Bellen sei sich
bewusst, dass im Zuge seiner etwaigen Bewerbung um das höchste Staatsamt
auch die Frage nach der First Lady auftauchen werde."
18.12.2015: Antrittspressekonferenz von Dr. Irmgard Griss (parteilos):
Bei ihrer Antrittspressekonferenz sprach Frau Griss mehr über
die Rahmenbedingungen zur Präsidentschaftswahl, als über Inhalte.
So ist es ihr wichtig, daß die Kandidaten allesamt ein Tranparenz-
und Fairnessabkommen unterschreiben. Wie das aussehen soll, lesen Sie hier
=> http://www.wien-konkret.at/politik/wahlen/bundespraesidentenwahl2016/griss/
27.11.2015: Griss hat ein Problem mit der immerwährenden Neutralität
Österreichs:
Frage der Vorarlberger Nachrichten: "Soll die Neutralität weiter
bestehen?"
Irmgard Griss: "Das weiß ich nicht ... "
23.11.2015 Dr. Irmgard Griss beim NEOS-Info-Abend
Bei einem Info-Abend der NEOS zog Irmgard Griss die Neutralität
Österreich in Zweifel und kann sich sogar die Abschaffung der immerwährenden
neutralität Österreichs vorstellen. Sie deklarierte sich als
"begeisterte Europäerin", was vermutlich soviel heißt wie "begeisterte
EU-Anhängerin".
6.11.2015 Griss im Rennen um die Hofburg voran
Sonntagsfrage zur Präsidentenwahl: Griss 36%, Van der Bellen 35%,
Pröll 19%, Hundstorfer 10%
Durchschlagender Erfolg für Irmgard Griss. Die Tageszeitung ÖSTERREICH
veröffentlicht in ihrer Samstagsausgabe eine Umfrage, in der die pensionierte
Höchstrichterin bei der Bundespräsidentenwahl in Front liegt
(Gallup-Institut, 400 telefonische Interviews, 3.-5. November 2015). ...
Bei einer Stichwahl gegen Alexander Van der Bellen wäre Irmgard
Griss klare Favoritin.
Qu. Presseaussendung der Tageszeitung Österreich
13.10.2015 Dr. Irmgard Griss ist für eine Kandidatur bereit.
Die frühere Präsidentin des Obersten Gerichtshofs gab bekannt,
daß sie für einen Kandidatur bereit sei. Viele organisatorische
Fragen seien aber noch offen, zum Beispiel Leute, die ein Personenkomitee
gründen. Zuletzt ist sie durch die souveräne Leitung der Hypo-Untersuchungskommission
bekannt geworden.
2.8.2014 Dr. Barbara Prammer verstorben:
Die präsumptive SPÖ-Präsidentschaftskandidatin Barbara
Prammer ist am 2. August 2014 an einer Infektionskrankheit verstorben.
Sie litt bereits an einer Krebserkrankung. Statt Pause zu machen und sich
zu erholen, übte sie weiterhin das Amt der Nationalratspräsidentin
aus. Sie verstarb 60-jährig im Amt
Ein Glück für die SPÖ-Parteistrategen, daß sie
nicht im Wahlkampf verstorben ist.
Doris Bures soll Barbara Prammer als Nationalratspräsidentin
und auch als Bundespräsidentschaftskandidatin nachfolgen. Das will
der SPÖ-Bundesparteiobmann Werner Faymann so. Die Gremien und die
SPÖ-Parteibasis wurden dazu noch nicht befragt. Allerdings gibt es
zu Bures auch nicht wirkliche Gegenkandidaten, ev. Norbert Darabos (Wehrdienstverweigerer),
Dr.Michael
Häupl (kein Präsenzdienst) oder Hans Niessl
(kein
Präsenzdienst).
2011: Gerüchte: Arnie als österreichischer Präsident?
Wie im September in der Tageszeitung "heute" kolportiert wird, versucht
die SPÖ gerade Arnold Schwarzenegger (Ex-Gouverneur vom US-Bundesstaat
Kalifornien 2003-2011) als Präsidentschaftskandidaten für die
nächste Bundespräsidentenwahl in Österreich zu gewinnen.
Im Juni frühstückte Schwarzenegger bereits mit Bundeskanzler
Werner Faymann (SPÖ).
Problem: Der Republikaner Arnold Schwarzenegger ließ als Gouverneur
die Todesstrafe in Kalifornien exekutieren, was klar gegen die Menschenrechte
ist. Schwarzenegger wies alle Gnadengesuche ab. Es gab mehrere Hinrichtungen.
Daraufhin beantragte die Grazer KPÖ das Schwarzenegger Stadion umzubenennen,
was auch geschah. Sie heißt nun UPC-Arena. Weiters zeugte Arnold
Schwarzenegger während der Ehe mit Maria Shriver ein Kind mit seiner
Haushälterin. Dies stellt einen klaren Scheidungsgrund dar. 14 Jahre
lang hat er seine Ehefrau betrogen. Keine idealen Voraussetzungen für
die Kandidatur zum Bundespräsidenten.
Im Januar 2006 wurde Schwarzenegger vom Parlament des
mexikanischen Bundesstaates Baja California Sur zur unerwünschten
Person erklärt. Die verschärfte Integrationspolitik des ursprünglich
selbst in die USA eingewanderten Schwarzenegger wurde von den mexikanischen
Politikern laut wikipedia als „rassistisch“ bezeichnet.
Seit 1983 ist Schwarzenegger US-Bürger.
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Österreichische Bundespräsidentenwahl 2010:
Dr Heinz Fischer (SPÖ) | Dr Rudolf Gehring (Christen) | Barbara Rosenkranz (FPÖ) |
Die große Überraschung bei dieser Wahl war, dass die Wahlbeteiligung
mit 53,6% so gering wie noch nie war. Damit wurde sichtbar, dass Bundespräsident
Heinz Fischer und noch mehr das Amt des österr Bundespräsidenten
ein deutliches Akzeptanzproblem bei der Bevölkerung hat. Im Anschluß
an die Wahl gab es heftige Debatten bei den Parteien und in den Medien,
ob man das Amt des Österreichischen Bundespräsidenten nicht einsparen
sollte. Das Amt bringt der Bevölkerung wenig und kostet viel zuviel
Steuergeld. Die anderen argumentierten, dass es besser wäre wenn es
keine Möglichkeit zur Wiederwahl gäbe.
Die Wahlbeobachter der OECD kritisierten die
Österreichische Gesetzgebung, die eine verdeckte Finanzierung der
Kandidaten ermögliche. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung
der Finanzierung sei dringend notwendig und würde der Korruptionsbekämpfung
dienen.
Kandidaten am Stimmzettel und Wahlergebnis in %:
* Dr. Rudolf Gehring (Christenpartei): 5,4%
* Heinz Fischer (SPÖ): 79,3%
* Barbara Rosenkranz (FPÖ): 15,2%
(Die ÖVP schaffte es nicht, einen Kandidaten aufzustellen und
gab sogar eine Wahlempfehlung zum Ungültig-Wählen an ihre Anhänger
ab.)
* Wahlberechtigte: 6.356.620 davon sind 52% Frauen und 48% Männer
* Es gab ca 900.000 Erstwähler (14%) und 376.167 Wahlkartenwähler
(6%)
* Wahlbeteiligung nur magere 53,57 % inkl der Briefwähler
(Beim vorläufigen Endergebnis lag die Wahlbeteiligung sogar unter
50%!)
* abgegebene Stimmen 3.404.646, ungültige Stimmen 242.682, gültige
Stimmen 3.161.964
Wahlwerber, die es nicht am Stimmzettel geschafft haben:
* Harald Matschiner (Generationenpartei)
* Dr. Martin Wabl (Ex-SPÖ, Grüne),
* Raimund Bahr, (Gemeinderat von Sankt Wolfgang im Salzkammergut)
* Wolfgang Pöltl, (PFÖ Pöltl für Österreich)
* Ulrich Habsburg-Lothringen (Grüne; keine Unterstützung
der Bundespartei)
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Die weiter zurückliegenden Bundespräsidentschaftswahlen in Österreich:
Ergebnis der Bundespräsidentenwahl 2004 am 25. April 2004
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen: 4,136.016
Dr. Benita Ferrero-Waldner: 1,969.326 Stimmen 47,61 %
Dr. Heinz Fischer: 2,166.690 Stimmen 52,39
%
Ergebnis der Bundespräsidentenwahl 1998 am 19. April 1998
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen: 4.169.319
Mag. Gertraud Knoll: 566.551 Stimmen 13,6%
Dr. Heide Schmidt: 464.625 Stimmen 11,2%
Dr. Thomas Klestil: 2.644.034 Stimmen 63,4%
Ing. Richard Lugner: 413.066 Stimmen 9,9%
Karl Nowak:
81.043 Stimmen 1,9%
Ergebnis der Bundespräsidentenwahl 1992 am 26. April 1992:
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen: 4.645.177
Dr. Rudolf Streicher 1.888.599 Stimmen 40,7%
Dr. Thomas Klestil: 1.728.234 Stimmen 37,2%
Dr. Heide Schmidt: 761.390 Stimmen 16,4%
Robert Jungk: 266.954 Stimmen 5,7%
Zweiter Wahlgang am 24. Mai 1992:
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen: 4.443.386
Dr. Rudolf Streicher 1.915.380 Stimmen 43,1%
Dr. Thomas Klestil 2.528.006 Stimmen 56,9%
Bundespräsidentenwahl 1986, Erster Wahlgang: 4. Mai 1986
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen: 4.719.980
Dr. Kurt Steyrer 2.061.104 Stimmen
43,7%
Dr. Kurt Waldheim 2.343.463 Stimmen 49,6%
Dr. Otto Scrinzi
55.724 Stimmen 1,2%
Freda Blau-Meissner 259.689 Stimmen 5,5%
Zweiter Wahlgang am 8. Juni 1986
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen: 4.571.810
Dr. Kurt Steyrer 2.107.023 Stimmen
46,1%
Dr. Kurt Waldheim 2.464.787 Stimmen
53,9%
Bundespräsidentenwahl 1980 am 18. Mai 1980
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen: .430.889
Dr. Norbert Burger 140.741 Stimmen 3,2%
Dr. Willfried Gredler 751.400 Stimmen 16,9%
Dr. Rudolf Kirchschläger 3.538.748 Stimmen 79,9%
Bundespräsidentenwahl 1974 am 23. Juni 1974
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen: 4.630.837
Dr. Rudolf Kirchschläger 2.392.367 Stimmen
51,7%
Dr. Alois Lugger 2.238.470 48,3%
Informations concerning the Austrian presidential elections. 6.4 million Austrians are called to vote on Sunday new Mister President.